Vater des BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Werk des allgemeinen Privatrechts. Es trat zum Januar 1900 in Kraft und vereinheitlichte die Rechtsordnung im Deutschen Reich. Als „Vater des BGB“ gilt ein Göttinger: Heute vor 200 Jahren wurde hier Gottlieb Planck geboren.

Der spätere Jurist und Politiker studierte an der Universität Göttingen, arbeitete als Richter und setzte sich politisch für ein liberales, demokratisches und geeintes Deutschland ein. Ab 1874 war er in der ersten BGB-Kommission für das Familienrecht zuständig, ab Ende 1890 in der zweiten Kommission als Generalreferent für sämtliche Bücher des BGB verantwortlich. In seine Arbeit floss auch ein eigenes Erlebnis ein:

Als Planck Mitte des 19. Jahrhunderts im Alter von 27 Jahren seine erste parlamentarische Tätigkeit im Königreich Hannover antreten wollte, war zunächst unklar, ob er noch „unter väterlicher Gewalt“ stünde und deshalb sein Mandat als Abgeordneter nicht ausüben könne. Der Grund: Zwar wohnte er nicht mehr bei seinen Eltern, wurde aber weiterhin von ihnen finanziell unterstützt. Die Mündigkeit war damals an ein wirtschaftlich selbstständiges Leben geknüpft. Das Problem konnte gelöst werden und Jahrzehnte später schlug Planck erfolgreich für das BGB vor, die Mündigkeit mit einer festen Altersgrenze der Volljährigkeit zu verbinden.

Planck lieferte seinen Entwurf für ein einheitliches Ehe- und Familienrecht im Jahr 1880 ab: 575 Paragraphen und 2260 Seiten Begründung. Das Verhältnis der Eheleute folgte darin einem patriarchalischen Konzept. Mit der Kritik sowohl aus der Frauenbewegung als auch von konservativen Traditionalisten setzte sich Planck jeweils ausführlich auseinander.

Nachzulesen ist dies in einem ausführlichen Artikel von Elisabeth Koch. Darin führt sie auch aus, welch aufrechter Geist Gottlieb Planck war. Denn bevor er zum „Vater des BGB“ aufstieg, hatte er als Richter für seine politische Haltung als Liberaler und Demokrat im Königreich Hannover Strafversetzungen, Amtsenthebungen, Disziplinarverfahren und mehr Sanktionen erlebt.

Das 1896 beschlossene und verkündete BGB ließ Planck auch nach seiner erfolgreichen Kommissionsarbeit nicht los. Zum einen lehrte er als Honorarprofessor an der Universität Göttingen und brachte so Studierenden wie Juristen die zukünftige Rechtsordnung näher. Zum anderen ist er einer der Verfasser des ersten BGB-Kommentars. Planck starb im Jahr 1910 in Göttingen.

Die Göttinger Familienrechtler*innen der Juristischen Fakultät laden am 28. Juni 2024 zu einem Symposium ein, bei dem es um die damalige und heutige Bedeutung Gottlieb Plancks geht. Mehr Infos gibt es hier.

Noch heute erinnern in Göttingen die nach ihm benannte Planckstraße und eine Gedenktafel an seinem Geburtshaus am Hainholzweg 42 an den „Vater des BGB“ – Fotos: Heike Ernestus
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